Welche Rechte gibt es für (zukünftige) Stoma-TrägerInnen?

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Gerlinde M. Wiesinger, DGKP

Gerlinde M. Wiesinger, DGKP: Als Recht für Stoma-TrägerInnen gilt die Charta für Stoma-TrägerInnen. Diese ist erstellt worden von der Internationalen Ostomie Association und darin kann der zukünftige Stoma-Träger erkennen, dass beispielsweise präoperativ eine Stoma-Markierung nützlich ist. In dieser wird die optimale Stomaposition festgelegt, um spätere Versorgungsprobleme zu verhindern. Weiters ist für Stoma-TrägerInnen wichtig, über die Selbsthilfegruppen für Stoma-TrägerInnen zu erfahren und auch über Beratungsstellen bei Stoma-TherapeutInnen und Stoma-BeraterInnen in Österreich und in Nachbarländern informiert zu werden.

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